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   OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22   

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https://dejure.org/2022,18332
OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22 (https://dejure.org/2022,18332)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.06.2022 - 2 B 98/22 (https://dejure.org/2022,18332)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 2 B 98/22 (https://dejure.org/2022,18332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 61 Abs. 1 ; BremVwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 1
    Duldung; örtliche Zuständigkeit; Räumliche Beschränkung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 61 Abs. 1 ; BremVwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 1
    Begründung einer räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf das Gebiet eines Landes nach § 61 Abs. 1 AufenthG durch den Erlass einer Ausweisung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Es genügt vielmehr, dass der Betroffene sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22; Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14).

    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern erfordert eine in die Zukunft gerichtete Prognose, die alle in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 24).

    Denn wenn die gesetzlichen Regelungen dem betroffenen Ausländer den Verbleib an einem bestimmten Ort nicht oder nur vorübergehend gestatten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er dort auf nicht absehbare Zeit verbleiben wird (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn.24; OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11).

    Denn wenn die gesetzlichen Regelungen dem betroffenen Ausländer den Verbleib an einem bestimmten Ort nicht oder nur vorübergehend gestatten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er dort auf nicht absehbare Zeit verbleiben wird (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn.24; OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Es genügt vielmehr, dass der Betroffene sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urt. v. 02.04.2009 - 5 C 2/08 -, BVerwGE 133, 320 -329, Rn. 22; Urt. v. 07.07.2005 - 5 C 9/04, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5/11, juris Rn. 17 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 3 B 33.11

    Familieneinheit; Eltern; minderjährige Kinder; Verteilung; Umverteilung;

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Dazu zählen insbesondere räumliche Aufenthaltsbeschränkungen, aus denen sich unmittelbar ergibt, dass der Aufenthalt des Ausländers außerhalb des Bereichs seiner Aufenthaltsbeschränkung nur vorübergehend ist (Hamb.OVG, Beschl. v. 27.08.2012 - 5 Bs 178/12, juris Rn. 13; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 09.04.2014 - OVG 3 B 33.11, juris Rn. 36).
  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Staatsangehörigen Albaniens ist nur dann nach Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO und Art. 20 Abs. 1 SDÜ die visumsfreie Einreise gestattet ist, wenn bereits bei der Einreise die in Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und e Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 10, 14; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, Rn. 12 juris).
  • OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12

    Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer

    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Dazu zählen insbesondere räumliche Aufenthaltsbeschränkungen, aus denen sich unmittelbar ergibt, dass der Aufenthalt des Ausländers außerhalb des Bereichs seiner Aufenthaltsbeschränkung nur vorübergehend ist (Hamb.OVG, Beschl. v. 27.08.2012 - 5 Bs 178/12, juris Rn. 13; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 09.04.2014 - OVG 3 B 33.11, juris Rn. 36).
  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
    Auszug aus OVG Bremen, 13.06.2022 - 2 B 98/22
    Staatsangehörigen Albaniens ist nur dann nach Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO und Art. 20 Abs. 1 SDÜ die visumsfreie Einreise gestattet ist, wenn bereits bei der Einreise die in Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und e Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 10, 14; Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, Rn. 12 juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2022 - L 8 AY 47/18

    Analogleistungen; Asylbewerberleistung; Auffangversicherung; Einfärbungslehre;

    Auch die vom SG in Bezug genommene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthaltes i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 3 lit. a VwVfG im Rahmen der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde, nach der ein Verstoß gegen räumliche Aufenthaltsbeschränkungen in der Regel der Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes entgegensteht (vgl. jüngst etwa OVG Bremen, Urteil vom 13.6.2022 - 2 B 98/22 - juris Rn. 11 m.w.N.), ist auf das Leistungsrecht nach dem AsylbLG nicht ohne weiteres zu übertragen (a.A. etwa SG Hildesheim, Urteil vom 23.10.2012 - S 42 AY 127/08 - juris Rn. 53) bzw. führt hier nicht zu einem anderen Ergebnis.
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